Überprüfung der ortsveränderlichen und ortsfesten Betriebsmittel nach DGUV

» DGUV

Elektrotechnische Betriebsmittel und Anlagen inkl. der ortsfesten Anlagen müssen in bestimmten Zeitabständen überprüft werden. Dies gilt auch für Änderungen und Nachrüstungen an elektrotechnischen Anlagen. Die ehemalige BGV A3, abgelöst von der DGUV Vorschrift 3, regelt die Maßnahmen und Durchführung der Überprüfung.

» Ein Auszug:

§ 3 Grundsätze

(1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von einer Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft den elektrotechnischen Regeln entsprechend errichtet, geändert und instand gehalten werden. Der Unternehmer hat ferner dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den elektro­technischen Regeln entsprechend betrieben werden.

(2) Ist bei einer elektrischen Anlage oder einem elektrischen Betriebsmittel ein Mangel festgestellt worden, d.h. entsprechen sie nicht oder nicht mehr den elektrotechnischen Regeln, so hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass der Mangel unverzüglich behoben wird und, falls bis dahin eine dringende Gefahr besteht, dafür zu sorgen, dass die elektrische Anlage oder das elektrische Betriebsmittel im mangelhaften Zustand nicht verwendet werden.

Damit für Sie diese Unfallverhütungsvorschrift nicht zur organisatorischen und finanziellen Falle wird, können wir mit unsererem mobilen Team vor Ort die fachgerechte Überprüfung gemäß DGUV durchführen.

 

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • der organisatorische und finanzielle Aufwand ist für Sie klar kalkulierbar
  • nur sehr geringe oder keine Wartezeiten Ihrer Arbeitskräfte während der Prüfung, da Überprüfung direkt vor Ort
  • Wartung und Instandhaltung Ihrer Elektrowerkzeuge, dadurch längere Nutzungsdauer
  • keine verpassten Überprüfungen mehr, denn Sie werden von uns kostenlos erinnert
  • Ihre Geräte werden mit Prüfplaketten ausgestattet, damit ist es als „geprüftes“ Gerät erkennbar
  • Sie erhalten ein Prüfprotokoll nach DGUV (gefordert nach BetrSichV §11), mit allen erforderlichen Messergebnissen. Gleichzeitig erhalten Sie die Ergebnisse als digitale Datei zur weiteren Verarbeitung auf Ihren Systemen